Diese Garantie ist geografisch auf Anwendungen in Europa beschränkt und behält ihre Gültigkeit, bis sie von einer aktuelleren Version abgelöst wird. Die jeweils gültige Fassung der Garantie erhalten Sie beim HIGHLUX® Händler oder der Mönch Kunststoff-Technik GmbH.
Alle Garantiewerte werden an gereinigten Proben ermittelt. Bei komplizierten Profilen werden die Messwerte ggf. an ebenen und planparallel herausgearbeiteten Proben ermittelt, da die Materialwerte anders nicht oder nicht exakt genug erfasst werden können. Strukturierte Halbzeuge sind mit der strukturierten – bei beidseitiger Struktur mit der grober strukturierten – Seite zur Lichtquelle in Originaldicken zu messen.
Die Produkte müssen werkstoffgerecht gelagert, transportiert, bearbeitet, verlegt und verwendet worden sein. Sie dürfen nicht thermisch umgeformt oder der nachteiligen Einwirkung schädlicher Chemikalien ausgesetzt gewesen sein. Hinweise auf den fachgerechten Einsatz und die fachgerechte Pflege und Verwendung unserer Produkte befinden sich in den HIGHLUX® Druckschriften, die Sie beim HIGHLUX® Händler oder der Mönch Kunststoff-Technik GmbH erhalten.
Diese Garantie beginnt mit dem Tag der Auslieferung an den Verwender und endet mit der Demontage der Erstverwendung, der gezielten oder mutwilligen Zerstörung oder mit Ablauf des 20. bzw. 10. Jahres nach Kaufdatum. Maßgebend ist jeweils die kürzeste der genannten Fristen. Maßgebend für etwaige Garantie-Ansprüche ist nur die zum Zeitpunkt des Erwerbs unserer Produkte durch den Verwender gültige Fassung dieser oder späterer, von uns autorisierter Garantieerklärungen. Die jeweils gültige Fassung der Garantie erhalten Sie beim HIGHLUX® Händler oder der Mönch Kunststoff-Technik GmbH.
Voraussetzung für Leistungen aus dieser Garantie ist, dass uns vom Verwender eine Rechnung des Verkäufers vorgelegt wird, aus der sich Name und Adresse des Verwenders, das Kaufdatum, die vollständige Produktbezeichnung und die Produktmenge ergeben, dass uns der Garantiefall während der Laufzeit der Garantie spätestens innerhalb von 30 Tagen schriftlich angezeigt wird, dass uns unverzüglich Gelegenheit gegeben wird, den aufgetretenen Defekt einschließlich seiner möglichen Ursachen selbst vor Ort zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
Im Garantiefall ersetzen wir dem Verwender das schadhafte HIGHLUX® Produkt ab Werk. Falls passendes Ersatzmaterial nicht mehr von uns hergestellt wird oder geliefert werden kann, erhält der Verwender den ursprünglichen Kaufpreis wie folgt ganz oder anteilig erstattet:
Bis 5 Jahre 100 %
ab 5 Jahre 75 %
ab 7 Jahre 50 %
ab 9 Jahre 25 %
Sonstige oder weitergehende Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantieerklärung sind ausgeschlossen.
Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bleiben von dieser Garantie unberührt und werden von ihr in keiner Weise eingeschränkt. Für diese Garantie gilt das im Zeitpunkt des Erwerbs unserer Produkte durch den Verwender gültige Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Ansprüche aus dieser Garantie ist Bad König, Bundesrepublik Deutschland.
® = registrierte Marke
HIGHLUX ist eine eingetragene Marke der MÖNCH Kunststoff-Technik GmbH, Bad König, Deutschland